Liebe Besucher*innen!

Unsere Kollegin Milena hat die wichtigsten Regeln, die mit 03.11.2020 in Kraft treten, zusammengestellt. Bei Fragen und Anliegen stehen wir euch gern zur Verfügung.

LG euer do it yourself Team

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG

Coronavirus – zweiter Lockdown: die Regeln ab 3. November

Die eigene Wohnung darf zwischen 20:00 und 6:00 Uhr nicht verlassen werden. Ausnahmen sind:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, dazu zählen etwa Spaziergänge mit oder ohne Hund oder Joggen
  • Ausnahmen gibt es für Lebenspartner, die nicht in derselben Wohnung wohnen, sowie volljährige Kinder bzw. deren Eltern, sie dürfen einander auch nach 20.00 Uhr besuchen und im selben Haushalt übernachten

Diese Beschränkungen gelten vorerst bis 12. November, können aber bis Ende November verlängert werden

PRIVATER RAUM

  • Keine Regelungen für den unmittelbaren privaten Wohnbereich
  • Aber: Verbot von Feiern in Gärten, Garagen oder Scheunen

TREFFEN IM FREIEN

  • Es dürfen sich ab Dienstag im öffentlichen Raum nur noch maximal zwei Haushalte mit maximal sechs Personen (zuzüglich sechs Minderjähriger) außerhalb des privaten Wohnbereichs treffen. Zufälliges Aufeinandertreffen von Kindern aus unterschiedlichen Haushalten im Park ist natürlich nicht davon erfasst. Auch dabei gilt aber die Abstandsregel.

ABSTANDSREGEL

  • im öffentlichen Raum im Freien zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben ist mindestens ein Meter Abstand zu halten
  • In geschlossenen Räumen muss zudem eine Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende Maske getragen werden.
  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso Menschen mit entsprechendem Attest.
  • Ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz muss auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. getragen werden, zusätzlich zum – so möglich – Mindestabstand von einem Meter.
  • Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Auch hier muss von allen Insassen eine eng anliegende Maske getragen werden.

FREIZEIT, SPORT, EVENTS

  • Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben Profisportlern vorbehalten. Damit fällt Skifahren auf präparierten Pisten flach.
  • Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Hallenbäder, Fitnesscenter, Museen, Kinos oder Tierparks bleiben bis 30. November geschlossen
  • Kontaktsportarten sind untersagt, dazu gehört auch Fußball
  • Individual- und Freizeitsport im Freien (ohne Körperkontakt), sowie Profisport ohne Zuschauer bleiben erlaubt
  • Veranstaltungen sind untersagt, das betrifft Kultur- und Sportevents, sowie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern. Einzige Ausnahme: Begräbnisse
  • Für Religionsgemeinschaften gibt es eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

HANDEL

  • Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe bleiben geöffnet
  • Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand verpflichtend
  • Nur ein Kunde pro 10 Quadratmetern

GASTRONOMIE, HOTELS

  • Alle Lokale bleiben geschlossen
  • Abholung von Speisen zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erlaubt
  • Lieferdienste bleiben aufrecht
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen keine Touristen aufnehmen, Ausnahmen für Geschäftsreisende

BILDUNGSBEREICH

  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet
  • Kein Präsenzunterricht in der Oberstufe, an Universitäten und Fachhochschulen findet Distance Learning statt

ARBEITSPLATZ

  • Ein Meter Abstand, wenn dies nicht einhaltbar ist, dann Tragen von Mund-Nasen-Schutz
  • Wenn möglich, Homeoffice

PFLEGEHEIME, KRANKENHAUS

  • Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur noch alle zwei Tage erlaubt, es darf immer nur eine Person kommen, wobei es in Summe ein Limit auf zwei verschiedene Besucher gibt.

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