Liebe Besucher*innen!
Anbei die Infos zum Heizkostenzuschuss 2020/2021:
- 12. Oktober 2020 bis 19. Februar 2021
- Bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
- Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens:
- bei alleinstehenden Personen netto € 1.237,–
- bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.895,–
- bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.515,– und
- bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 215,–
- Pro Person/Haushalt darf einmalig € 270,– gewährt werden.
Bei Fragen und Anliegen sind wir gern für euch da,
LG euer do it yourself – Team