Liebe Besucher*innen!

Anbei die Infos zum Heizkostenzuschuss 2020/2021:

  • 12. Oktober 2020 bis 19. Februar 2021
  • Bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
  • Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens:
    • bei alleinstehenden Personen netto € 1.237,–
    • bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.895,–
    • bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.515,– und
    • bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 215,–
    • Pro Person/Haushalt darf einmalig € 270,– gewährt werden.

Bei Fragen und Anliegen sind wir gern für euch da,

LG euer do it yourself – Team

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