Liebe Besucher*innen! Anbei die Infos zum Heizkostenzuschuss 2020/2021: 12. Oktober 2020 bis 19. Februar 2021 Bei der Wohnsitzgemeinde beantragen Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens: bei alleinstehenden Personen netto € 1.237,– bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.895,– bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.515,– und bei jeder…
